Neuregelungen bei der Förderung der Gründerberatung

Fördermittel Gründungsberatung

Neuregelungen bei der Förderung der Gründerberatung

Selbstständige in Deutschland können verschiedene staatliche und institutionelle Förderprogramme in Anspruch nehmen, um finanzielle Unterstützung für eine begleitende Beratung zu erhalten. Zum 31.12.2015 wurde das Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW geschlossen. Es wurde zusammen mit den bisherigen Programmen Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes zusammengeführt und wird nun nicht mehr von der KfW Bank, sondern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt (weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hier und hier).

Derzeit stehen Ihnen als Existenzgründer/in bzw. Jungunternehmer/in folgende Möglichkeiten offen:

Vor der Gründung bzw. Firmenübernahme 

So funktioniert’s:

=> Sie füllen die online verfügbaren Formulare der IHK München und Oberbayern aus.

=> Die IHK prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit; gegebenenfalls führen Sie ein telefonisches oder persönliches Erstgespräch mit einem Vertreter der IHK.

=> Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben und Ihnen ein Berater benannt wurde, können Sie mit dem Coaching beginnen.

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

  • Klärung der Fördermöglichkeiten mit der Arbeitsvermittlerin bzw. dem Arbeitsvermittler bei der zuständigen Agentur für Arbeit UND hier direkt klären.
  • Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (bei Bezug von ALG I oder ALG II)

Bis zu 2 Jahre nach der Neugründung

So funktioniert’s:

=> Sie führen ein kostenloses Vorabgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner Ihrer Wahl.

=> Innerhalb von drei Monaten nach diesem Gespräch stellen Sie online einen Antrag beim BAFA.

=> Eine der Leitstellen bzw. ein Regionalpartner prüft den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

=> Wurde der Antrag genehmigt, können Sie mit dem Coaching beginnen.

Für Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung

So funktioniert’s:

=> Sie können freiwillig ein kostenloses Vorabgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner Ihrer Wahl führen.

=> Sie stellen nach dem Gespräch oder sofort online einen Antrag beim BAFA.

=> Eine der Leitstellen bzw. ein Regionalpartner prüft den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

=> Wurde der Antrag genehmigt, können Sie mit dem Coaching beginnen.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

So funktioniert’s:

=> Sie führen ein kostenloses Vorabgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner Ihrer Wahl.

=> Innerhalb von drei Monaten nach diesem Gespräch stellen Sie online einen Antrag beim BAFA.

=> Eine der Leitstellen bzw. ein Regionalpartner prüft den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

=> Wurde der Antrag genehmigt, können Sie mit dem Coaching beginnen.

Falls Sie planen, einen Handwerksbetrieb zu gründen, finden Sie weiterführende Informationen zu Fördermitteln auf der Website der Handwerkskammer für München und Oberbayern.

Als Selbstständige/r in einem Freien Beruf können Sie Fördermittel des Instituts für Freie Berufe Nürnberg beantragen.